Am Ende sollen alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen miteinander vernetzt und die Online-Kommunikation sektorenübergreifend möglich sein. Beim Aufbau dieser Telematikinfrastruktur (TI) ist jetzt laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung KBV„…auch das letzte Puzzleteil für die Anbindung…verfügbar geworden“. Als einen bedeutenden Schritt nach vorn bezeichnet die KBV, dass als erster Produzent der elektronischen Praxisausweise (Security Module Card Typ B kurz SMC-B) die Bundesdruckerei zugelassen wurde.

Der Praxisausweis als eine Komponente der vielfältigen technischen Voraussetzungen ermöglicht es den Praxen, sich gegenüber dem digitalen Gesundheitsnetzwerk sicher zu authentifizieren. Weitere Zulassungen für Anbieter von Praxisausweisen erwartet die KBV Anfang 2018.

Hintergrund: Nach dem E-Health-Gesetz sollen alle Praxen bis zum 1. Januar 2019 an die TI angeschlossen sein und als erste Anwendung das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Folgen sollen der Notfalldatensatz und die elektronische Variante des bekannten Medikationsplans.

Quellen: bdr.de; KBV.de; Weitere Informationen: Themenseite Telematikinfrastruktur