Seit wenigen Tagen (1. Mai) ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft. Alles, was niedergelassene Ärzte zum neuen Gesetz wissen müssen, bietet der Verband der niedergelassenen Ärzte (NAV-Virchow-Bund) ab sofort in seiner Praxisinfo mit dem Titel „Terminservice- und Versorgungsgesetz: Das ändert sich mit dem TSVG in der Praxis“ an. Er besteht aus einer Sammlung der wichtigsten Änderungen für Deutschlands Arztpraxen und beantwortet zusätzlich gleich häufig auftretende Fragen, wie zum Beispiel:
Erhalten Ärzte tatsächlich mehr Honorar durch das TSVG?
Wie ändert sich die Abrechnung durch das TSVG?
Was können Ärzte tun, die keine 25 Sprechstunden anbieten können oder möchten?
Müssen Ärzte offene Termine an die Terminservicestellen melden?
Steigt das Risiko für Regresse bzw. Plausibilitätsprüfungen?
Die Praxisinfo ist Teil der Rechtsberatung für Mitglieder des NAVVirchow-Bundes. Interessierte finden mehr Informationen unter www.nav-virchowbund.de/tsvg. Verbandsmitglieder können das PDF-Dokument im Mitgliederbereich kostenlos herunterladen. Bestellungen an:
Juliane Tietjen
Tel: (0 30) 28 87 74 – 120
E-Mail: service@nav-virchowbund.de
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