Nach drei Jahren Pandemie sind seit dem 8. April die letzten bundesweiten Corona-Maßnahmen ausgelaufen. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, sind damit COVID-19-Schutzimpfungen für gesetzlich- und privatversicherte Patienten Teil der Regelversorgung geworden. In Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen ist das Tragen einer Schutzmaske (Infektionsschutz) für Patienten nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings: Praxen, die an der Maskenpflicht festhalten möchten, können sich auf ihr Hausrecht berufen und das Tragen einer Maske in ihren Räumlichkeiten weiter vorgeben. Die detaillierten Änderungen nach Auslaufen der Frist (Was bleibt – was ist neu?) hat KBV in der aktuellen Ausgabe ihrer „PraxisNachrichten“ zusammengefasst. Quelle: kbv.de Bild: pixabay
Info-Tipp: Kompakter News-Letter für Arztpraxen
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