Nach Beschluss des Deutschen Bundestags gilt seit Samstag (19. März 2022) ein neues Infektionsschutzgesetz. Angesichts der zuletzt zunehmenden Anzahl der Corona-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern verlängert die nordrhein-westfälische Landesregierung aber zunächst viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der Corona-Schutzverordnung bis zum 2. April 2022. Dazu nutzt die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz.
Kurz vor Inkrafttreten der neuen Regelungen warnte auch der Vorstand des Recklinghäuser Arztnetzverbunds, Dr. C. Kollecker, in der Lokalpresse vor Lockerungen. Denn 316 Neuinfektionen an einem Tag hatte zuletzt das Kreisgesundheitsamt gemeldet. Ein Trend, den der Ärztesprecher in seiner Praxis beobachtete. „Wir haben derzeit so viele Neuinfektionen, wie wir sie seit Beginn der Pandemie nicht hatten“, sagt er mit Blick auf diese Corona-Zahlen in Recklinghausen. „Die derzeitigen Virusvarianten sind sehr infektiös,“ führte er als Grund an. Gleichzeitig erhöhe jede Rücknahme von Schutzmaßnahmen die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen sich anstecken.
Maskenregelungen in Innenräumen bleiben in NRW weiter bestehen, im Freien entfällt die Maskenpflicht. Für besonders risikobehaftete Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten) wurden die im Bundesgesetz jetzt weggefallenen bisher bundeseinheitlichen Vorgaben in der Landesverordnung übernommen. Aber: Für andere Beschränkungen, die bisher in der Landesverordnung geregelt waren, gibt es auch nach Maßgabe der Übergangsregelung des geänderten Infektionsschutzgesetzes keine Rechtsgrundlage mehr, so dass persönliche Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen (private Treffen bisher nur mit eigenem Haushalt oder maximal. zwei Personen aus einem weiteren Haushalt) sowie Zugangsbeschränkungen für Versammlungen in NRW wegfallen.
Auch die prozentualen Kapazitätsbegrenzungen und festen Personenobergrenzen für Einrichtungen und Veranstaltungen entfallen, so zum Beispiel für den Besuch von Sportveranstaltungen. Diverse Zugangsbeschränkungen (etwa für Jugendarbeit, Sport im Freien und Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen) werden aufgehoben.
Minister Laumann erklärt: „Wir alle sehnen ein Ende der Pandemie herbei. Leider bekommen aber gerade viele in ihrem Betrieb, im privaten Umfeld oder auch durch eine eigene Infektion mit: die Pandemie ist nicht vorbei. Deshalb nutzen wir in Nordrhein-Westfalen die uns bis zum 2. April 2022 verbliebenen Möglichkeiten und verlängern viele Schutzmaßnahmen. Gesellschaftliches, wirtschaftliches und kulturelles Leben sind bereits im Wesentlichen normal möglich. Gefährden wir durch ein zu frühes Fallenlassen der verbliebenen Schutzmaßnahmen jetzt nicht die Erfolge der letzten Monate!“
Die wichtigsten Anpassungen für NRW im Überblick finden Sie hier:
https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-nutzt-uebergangsregelung-neue-corona-schutzverordnung-bis-zum
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