Den Arztpraxen soll mehr Zeit gewährt werden, um den vom E-Health-Gesetz vorgegebenen Online-Abgleich der Versichertendaten über die elektronische Gesundheitskarte zu realisieren. Das BMG reagiert damit laut Ärzte Zeitung auf Lieferprobleme für technische Systemkomponenten wie Konnektoren und Lesegeräte, die zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur notwendig sind. Ein entsprechender Referentenentwurf habe das BMG nach eigenen Angaben in Arbeit. Statt am 1. Juli 2018 soll die Frist erst am 1.Januar 2019 ablaufen. Somit würden für säumige Leistungserbringer auch dann erst Sanktionen gelten. Quelle: hartmannbund.de